Die Anmeldungen werden am Samstag, 01.02.2025 um 08:00 Uhr freigeschaltet. Eine Anmeldung vorher ist nicht möglich. Auch wenn Wochen bereits als ausgebucht aufscheinen, können Anmeldungen getätigt werden. Bei genügend Teilnehmern, wird entsprechend Personal aufgestockt. Dies ist jedoch nur unter der Voraussetzung möglich, wenn sich genügend Kinder auf der Warteliste befinden. Sie erfahren in Kürze, ob ihr Kind einen Betreuungsplatz erhält.
Die Betreuung findet diesen Sommer drei Wochen in Gais (30.06-18.07.25) und drei Wochen in Uttenheim (21.07.-08.08.25) statt.
Zielgruppe der KIWO sind Kindergartenkinder (von 3-5 Jahren) sowie Grundschulkinder (von 6-10 Jahren). Eine Ausnahme bilden hier zurückgestellte Kinder, welche ihr 6. Lebensjahr bereits erreicht haben, jedoch im Schuljahr 2024/25 noch nicht in die Schule eingeschrieben waren. Diese können sich noch für die Kindergartenwochen anmelden. Dasselbe gilt für Kinder, welche bereits ihr 11. Lebensjahr erreicht haben, zurückgestellt sind und im Schuljahr 2024/25 noch die 5. Klasse Grundschule besucht haben. Diese Kinder können für die Grundschulwochen angemeldet werden. Aus technischen Gründen werden die Anmeldungen im Onlineportal deshalb für Kindergartenkinder von 3-6 Jahren und für Grundschulkinder von 6-11 Jahren freigeschaltet. Diese Möglichkeit gilt jedoch nur für Kinder, die zurückgestellt wurden, wir bitten dies zu beachten!
Heuer findet die Betreuung in Gais für Kindergarten im Kindergarten und für Grundschulkinder in der Grundschule statt. Das Mittagessen findet aber für alle im Kindergarten statt.
In Uttenheim sind ebenso die Kindergartenkinder im Kindergarten und die Grundschulkinder in der Grundschule untergebracht.
Die Betreuungszeiten sind täglich von 07:30 Uhr - 14:30 Uhr. Dazu gibt es auch die Möglichkeit, die Kinder (außer bei den Grundschulkindern an Ausflugtagen) um 13:00 Uhr abzuholen.
Verstößt ein Kind wiederholt gegen die Regeln und entstehen dadurch Schwierigkeiten für die Gruppe sowie den Betreuungsalltag, und zeigt auch nach Rücksprache mit den Eltern keine Besserung, behält sich der Jugendverein Slash vor, diesen Teilnehmer von der Teilnahme an der weiteren Betreuung auszuschließen.
Rückvergütung Kinderbetreuung 65% - EbK
Wir als Verein Slash EO sind als bilaterale Körperschaft eingetragen. Die Bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor sieht eine Rückvergütung für die Kinderbetreuung vor.
Berechtigt sind alle Betriebe und Angestellten des Handels- und Dienstleistungssektors Südtirols, welche den Mitgliedsbeitrag "Bilaterale Körperschaft" und Ascom/Covelco seit mindestens sechs Monaten vor dem Zeitpunkt der Kinderbetreuung regelmäßig einzahlen. Auf dem eigenen Lohnstreifen müssen die Abzüge dieser Beiträge aufscheinen.
Jene Eltern, die diese Rückvergütung beantragen wollen, finden alle Informationen unter folgenden Seiten:
https://ebk.bz.it/de/dienstleistungen/rueckverguetung-kinderbetreuung-65
https://ebk.bz.it/de/dienstleistungen/liste-der-konventionierten-partnereinrichtungen
Um den bürokratischen Prozess zu vereinfachen, bitten wir jene Eltern, die bei der EbK um Rückvergütung ansuchen können, die Online-Anmeldung vorzunehmen. Die Daten dieses Elternteils stehen im Anschluss auf der Teilnahmebestätigung, die es für das Ansuchen beim EbK braucht.